für Messdiener/-innen-Fahrten/-wochenenden
Fördergelder
In einigen Gemeinden gibt es neben dem üblichen Kinder- und Jugendetat auch Stiftungen, die Fahrten bezuschussen. Teilweise ist es auch möglich, bei der Kommune vor Ort Fördergelder zu beantragen – je nach Setting der Freizeitmaßnahme, die ihr plant.
Darüber hinaus könnt ihr bei der KJA Erzbistum Köln einen sogenannten „Antrag auf Bewilligung einer Beihilfe aus Mittteln des Kirchlichen Jugendplanes zur Durchführung einer Schulungs- und Bilderungsveranstaltung“ stellen.
Seit 2024 können die Anträge digital über das Förderportal eingereicht werden.
Zur Nutzung des Förderportals müsst ihr euch einmalig mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Der gesamte Informationsaustausch läuft anschließend über das Online-Portal. Bei neuen Informationen im Portal erhaltet ihr eine Nachricht an das angegebene E-Mail-Postfach und seid somit immer auf dem aktuellsten Stand der Bearbeitung.
Die seit 2024 gültigen Richtlinien für den Kirchlichen Jugendplan im Erzbistum Köln bringen folgende Neuerung mit sich: Neben den gewohnten Fördermöglichkeiten könnt ihr dann auch Bildungsmaßnahmen zur Engagementförderung einreichen. Damit sind insbesondere mehrtägige Leitungsrunden gemeint, die der inhaltlichen Weiterentwicklung, Reflexion und Arbeitsplanung dienen.
Der neue Fördersatz beträgt 5€ pro Tag und Person und 10€ pro Tag und Person bei Übernachtung.