Zum Inhalt springen
Sonderurlaub
Sonderurlaub
Sonderurlaub
Sonderurlaub
Sonderurlaub
Sonderurlaub

Sonderurlaub

In Nordrhein-Westfalen können ehrenamtlich tätige Personen ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Tätigkeiten Sonderurlaubstage beim Arbeitgeber geltend machen:

  • leitende und helfende Tätigkeiten bei Jugendfreizeitmaßnahmen (im In- und Ausland)
  • Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Jugendarbeit
  • Teilnahme an Fachtagungen, wenn diese auf Leitungs- und Betreuungsaufgaben vorbereiten.

Weitere Details können im Sonderurlaubsgesetz nachgelesen werden.

Antrag stellen

Die Beantragung von Sonderurlaub für Ministranten/innen wurde  kann ausschließlich online über das KJFP-Portal des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Weitere Infos findet ihr zudem auf der Seite des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).

WICHTIG: Der Antrag wird grundsätzlich vom Maßnahmeträger (sprich: der zuständigen Pfarrei) gestellt und nicht von den Ehrenamtliche/n.

Online-Antrag

Wer den Antrag digital stellen möchte, muss sich zunächst auf der verlinkten Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen registrieren. Dann das Formular zur „Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz“ auswählen.